Allgemeine Geschäftsbedingungen

WORKSHOPS und REISEN

derBilderbauer Dominique Leppin ist kein Reiseveranstalter nach deutschem Recht. Bei mehrtägigen Reisen und Workshops treten wir lediglich als Vermitler für die Buchungen von Verkehrsmitteln und Übernachtungsmöglichkeiten auf. Lediglich der Teil der fotografischen Wissensvermittlung und – Begleitung liegt in unserem Verantwortungsbereich. 

Die Anmeldung zu den Seminaren kann ausschließlich schriftlich über die Webseite erfolgen. Mit der Anmeldebestätigung ist die Teilnahme verbindlich.

Mit der Reservierungsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung.

Für die Zahlung gilt Folgendes:

Fototouren –
durch uns organisiert: der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort fällig
extern: AGB des jeweiligen Veranstalters

Fotoworkshops –
durch uns organisiert: der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort fällig
extern: AGB des jeweiligen Veranstalters

Fotowochenende –
durch uns organisiert: der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort fällig
extern: AGB des jeweiligen Veranstalters

Fotoreisen –
da ich selbst nicht als Reiseveranstalter auftrete und immer nur mitreisender Dozent bin, richten sich die Konditionen nach dem jeweiligen ausführenden Unternehmen

Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet über die Reihenfolge der Teilnahme.

Stornierung und Rücktritt:

Die Seminare erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese nicht erreicht werden, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Das Gleiche gilt für weitere Gründe, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat (z.B. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt, Streik, Katastrophen). Der bereits gezahlte Beitrag wird in diesen Fällen zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Stornierungen der Seminarteilnehmer sind möglich. Für die Stornierung werden vom Veranstalter folgende Gebühren berechnet:

Fototouren / Fotoworkshops / Fotowochenenden (selbst organisiert)
bis 30 Tage vor Seminarbeginn 30% der Seminarkosten
ab 30 Tage ist eine Gebühr von 90% fällig
ab 7 Tage vor Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.

Mehrtägige Fotoworkshops (selbst organisiert)
bis 45 Tage vor Reisebeginn werden 20% berechnet.
ab 44 – 29 Tage 60%
ab 30 Tage 90%
ab 7 Tage vor Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.

Die o.g. Konditionen gelten nicht bei Buchungen über externe Veranstalter. Die sind ausschließlich die AGB der jeweiligen Veranstalter maßgebend.

Ausgenommen hiervon sind Kosten durch die Inanspruchnahme von Drittanbietern, die nicht erstattungsfähig sind. Darauf wird bei der Buchung gesondert hingewiesen.

Die Stornierungskonditionen für Transport und Unterbringung können hiervon abweichen.

Eine Stornierung bedarf der Schriftform.

Kann der stornierte Seminarplatz durch einem Interessenten aus der Warteliste des Veranstalters belegt werden, werden die bereits gezahlten Seminarkosten dem Stornierenden zurückerstattet.

Haftungsausschluss:

Die Teilnahme an den hier angebotenen Fototouren, Fotoworkshops und Fotoreisen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Schadensansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, unabhängig vom Rechtsgrund. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

Sonstiges:

Im Rahmen der hier angebotenen Fototouren, Fotoworkshops und Fotoreisen werden zu Dokumentationszwecken Film- und Fotoaufnahmen durch den Veranstalter erstellt. Diese werden zu Präsentations- und Werbezwecken sowohl im Internet als auch in gedruckter Form genutzt. Damit erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Ein Widerspruch muss vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgen.

FOTONUTZUNG

I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von den Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografen diese schriftlich anerkennen.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

1. Soweit die Fotografen Kostenvoranschläge erstellen, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von den Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografen nicht zu vertreten haben, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Die Fotografen sind berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografen ausgewählt.

4. Sind den Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von den Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

IV. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografen. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt)
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von den Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

V. Haftung

1. Die Fotografen übernehmen keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografen sind berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

7. Bei Auftragsproduktionen gelten folgende Regelungen für den Ausfall bzw. Absage der Produktion aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, als vereinbart:
– ab 4 Wochen vor dem Produktionstermin 20% des vereinbarten Nettohonorar-Satzes
– ab 1 Woche vor dem Produktionstermin 80% des vereinbarten Nettohonorar-Satzes
– ab 24 Stunden vor dem Produktionstermin 100% des vereinbarten Nettohonorar-Satzes

VII. Rückgabe des Bildmaterials

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bei bedarf der schriftlichen Genehmigung der Fotografen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografen haften nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlassen die Fotografen auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von den Fotografen schriftlich bestätigt worden sind.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei den Fotografen.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähig gem. Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografen.

X. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.